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"Holger"
26.10.2011 - 19:04

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung?

x-no-archive:yes

Hallo,

ich hatte im Ausland einen Unfall, die Reisekrankenversicherung hat
freundlicherweise die Kosten für einen vorzeitigen Rückflug übernommen.

Nun muss ich noch weitere Auslagen, die mir vor Ort entstanden sind,
abrechnen.

Bei den Kosten für Ärzte, Taxi-Fahrt zum Krankenhaus, etc. wird es wohl
keine Probleme geben. Ich hatte aber auch Kosten ohne Beleg (z.B.
Trinkgelder für Hotel-Personal, die mir dann das Leben dort wesentlich
einfacher machten). Oder was ist mit der entgangenen Urlaubsfreude meiner
Frau, die mich mehrere Tage lang "pflegen" durfte und für die der Urlaub
dann eigentlich kein Urlaub mehr war. Gibt es hier evtl. eine Möglichkeit
der Entschädigung?

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte die KV nicht betrügen, ich
möchte nur die mir zustehenden Möglichkeiten ausschöpfen.

Freue mich über jeden Tipp!

Viele Grüße.

Holger


Wolfgang Decker
26.10.2011 - 19:19
"Holger" <holger-kayser@gmx.de> schrub:

dann eigentlich kein Urlaub mehr war. Gibt es hier evtl. eine Möglichkeit
der Entschädigung?

Das steht normalerweise alles in der Polizze drin.
Im Normalfall gibt's für nicht belegbare Ausgaben oder "entgangene
Urlaubsfreuden" bei der AKV aber nix.

lg
Wolfgang
--
Das Problem ist oft, dass die Anbieter gar nicht wissen, was sie anbieten
wollen, könnten oder sollten und die resultierende Inhaltslosigkeit dann
hinter einer bunten Fassade kaschieren. Christoph Päper in dciwam
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Wolfgang Kieckbusch
26.10.2011 - 22:33
Schau einfach in die Bedingungen, zu denen Du die Versicherung
abgeschlossen hast.
Für entgangene Urlaubsfreuden bekommst Du natürlich nichts.
Deine Frau bekommt für partnerschaftliche Hilfeleistung natürlich auch
nichts
Die normale Krankenkasse zu Hause zahlt Dir auch nichts, wenn Du übers
Wochenende krank bist und Deine Frau Dich versorgt.
Die Idee passt aber gut in die Reflexe, die ich von Versicherten
kenne, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist . . .

Gruß, Wolfgang




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