Delete / Löschen
Ben Dietze
15.02.2011 - 15:50

Geheime Wahl??

Hallo,

vergangenen Sonntag gab es hier in Berlin eine Volksabstimmung über
einen Gesetzesentwurf. Der Stimmzettel, etwa DIN-A5 Format, wurde einmal
gefaltet ausgegeben. Die Faltung halbierte den Stimmzettel der Höhe
nach. In der rechten oberen Ecke jedes Stimmzettels (zumindest in meinem
Wahllokal) befand sich eine Ausstanzung (Heftlochung). Die beiden
Ankreuzfelder der vorgegebenen Wahlmöglichkeiten befanden sich rechts
unten. Beim gefalteten Stimmzettel war ein großer Teil der unteren
Wahlmöglichkeit durch die Ausstanzung sichtbar. Somit hätte ein
Beobachter durch kurzen Blick auf den gefalteten Stimmzettel (sofern er
nicht ein weiteres mal oder in anderer Richtung gefaltet wurde) mit
hoher Wahrscheinlichkeit auf die Stimme rückschließen können.

Ist die Ausgabe solcher Stimmzettel rechtskonform? Mir scheint an dieser
Stelle das Prinzip der geheimen Wahl zumindest in Frage gestellt zu
sein. Die Ausstanzung in der rechten oberen Ecke könnte ein Zufall sein,
eine Nachlässigkeit oder auch Vorsatz. Die ausgebende Person, die ich
darauf ansprach, konnte daran nichts verwerfliches erkennen und ich habe
es erst einmal dabei belassen. Eine Manipulation der Abstimmung erschien
mir doch recht unwahrscheinlich.

Wie darf ein solcher Stimmzettel aufgebaut oder bearbeitet sein? Gibt es
Bestimmungen dazu?

Mit neugierigem Gruß
Ben

Stefan Schmitz
15.02.2011 - 19:30
On 15 Feb., 15:50, Ben Dietze <die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:
Hallo,

vergangenen Sonntag gab es hier in Berlin eine Volksabstimmung über
einen Gesetzesentwurf. Der Stimmzettel, etwa DIN-A5 Format, wurde einmal
gefaltet ausgegeben. Die Faltung halbierte den Stimmzettel der Höhe
nach. In der rechten oberen Ecke jedes Stimmzettels (zumindest in meinem
Wahllokal) befand sich eine Ausstanzung (Heftlochung). Die beiden
Ankreuzfelder der vorgegebenen Wahlmöglichkeiten befanden sich rechts
unten. Beim gefalteten Stimmzettel war ein großer Teil der unteren
Wahlmöglichkeit durch die Ausstanzung sichtbar. Somit hätte ein
Beobachter durch kurzen Blick auf den gefalteten Stimmzettel (sofern er
nicht ein weiteres mal oder in anderer Richtung gefaltet wurde) mit
hoher Wahrscheinlichkeit auf die Stimme rückschließen können.

Solche Lochungen in Wahlzetteln habe ich schon öfters gesehen. Die
waren allerdings so klein und in der Ecke, dass keine relevanten Teile
des Stimmzettels durchscheinen konnten.
Es würde mich sehr wundern, wenn ein Ankreuzfeld dermaßen weit rechts
unten wäre, dass man durch das Loch draufschauen kann.

Ist die Ausgabe solcher Stimmzettel rechtskonform? Mir scheint an dieser
Stelle das Prinzip der geheimen Wahl zumindest in Frage gestellt zu
sein.

Die Ausgabe ist unproblematisch. Sollte allerdings tatsächlich "Kreuz
oder nicht Kreuz" beim gefalteten Stimmzettel erkennbar sein, müsste
der Wähler wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses zurückgewiesen
werden. Also Zettel zerreißen und neuen so falten, dass nichts
erkennbar ist.

Ben Dietze
15.02.2011 - 20:23
Am 15.02.2011 19:30, schrieb Stefan Schmitz:
On 15 Feb., 15:50, Ben Dietze<die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:
Hallo,

vergangenen Sonntag gab es hier in Berlin eine Volksabstimmung über
einen Gesetzesentwurf. Der Stimmzettel, etwa DIN-A5 Format, wurde einmal
gefaltet ausgegeben. Die Faltung halbierte den Stimmzettel der Höhe
nach. In der rechten oberen Ecke jedes Stimmzettels (zumindest in meinem
Wahllokal) befand sich eine Ausstanzung (Heftlochung). Die beiden
Ankreuzfelder der vorgegebenen Wahlmöglichkeiten befanden sich rechts
unten. Beim gefalteten Stimmzettel war ein großer Teil der unteren
Wahlmöglichkeit durch die Ausstanzung sichtbar. Somit hätte ein
Beobachter durch kurzen Blick auf den gefalteten Stimmzettel (sofern er
nicht ein weiteres mal oder in anderer Richtung gefaltet wurde) mit
hoher Wahrscheinlichkeit auf die Stimme rückschließen können.

Solche Lochungen in Wahlzetteln habe ich schon öfters gesehen. Die
waren allerdings so klein und in der Ecke, dass keine relevanten Teile
des Stimmzettels durchscheinen konnten.
Es würde mich sehr wundern, wenn ein Ankreuzfeld dermaßen weit rechts
unten wäre, dass man durch das Loch draufschauen kann.

Das war aber so. Loch und unteres Feld lagen bei der vorgegebenen
Faltung übereinander und der zur Verfügung stehende Stift hat so dicke
Linien gezogen, dass ein Kreuz im unteren Feld mit großer
Wahrscheinlichkeit sichtbar wäre. Das Loch selbst hatte etwa die Größe
einer normalen Hefterlochung und das Ankreuzfeld nicht ganz den
doppelten Durchmesser.

Ist die Ausgabe solcher Stimmzettel rechtskonform? Mir scheint an dieser
Stelle das Prinzip der geheimen Wahl zumindest in Frage gestellt zu
sein.

Die Ausgabe ist unproblematisch. Sollte allerdings tatsächlich "Kreuz
oder nicht Kreuz" beim gefalteten Stimmzettel erkennbar sein, müsste
der Wähler wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses zurückgewiesen
werden. Also Zettel zerreißen und neuen so falten, dass nichts
erkennbar ist.

Ich habe meinen Zettel nochmals gefaltet, da ich selbst nicht wollte,
dass jemand draufschauen kann. Aber die Person an der Ausgabestelle fand
auf meinen expliziten Hinweis hin nichts ungewöhnliches an der
offensichtlichen Tatsache der Überlappung.

Gruß
Ben


unknown (MSG-ID logged)
16.02.2011 - 09:15
Am 15.02.2011 20:23, schrieb Ben Dietze:

vergangenen Sonntag gab es hier in Berlin eine Volksabstimmung über
einen Gesetzesentwurf. Der Stimmzettel, etwa DIN-A5 Format, wurde einmal
gefaltet ausgegeben. Die Faltung halbierte den Stimmzettel der Höhe
nach. In der rechten oberen Ecke jedes Stimmzettels (zumindest in meinem
Wahllokal) befand sich eine Ausstanzung (Heftlochung). Die beiden
Ankreuzfelder der vorgegebenen Wahlmöglichkeiten befanden sich rechts
unten. Beim gefalteten Stimmzettel war ein großer Teil der unteren
Wahlmöglichkeit durch die Ausstanzung sichtbar. Somit hätte ein
Beobachter durch kurzen Blick auf den gefalteten Stimmzettel (sofern er
nicht ein weiteres mal oder in anderer Richtung gefaltet wurde) mit
hoher Wahrscheinlichkeit auf die Stimme rückschließen können.

Solche Lochungen in Wahlzetteln habe ich schon öfters gesehen. Die
waren allerdings so klein und in der Ecke, dass keine relevanten Teile
des Stimmzettels durchscheinen konnten.
Es würde mich sehr wundern, wenn ein Ankreuzfeld dermaßen weit rechts
unten wäre, dass man durch das Loch draufschauen kann.

Das war aber so. Loch und unteres Feld lagen bei der vorgegebenen
Faltung übereinander und der zur Verfügung stehende Stift hat so dicke
Linien gezogen, dass ein Kreuz im unteren Feld mit großer
Wahrscheinlichkeit sichtbar wäre. Das Loch selbst hatte etwa die Größe
einer normalen Hefterlochung und das Ankreuzfeld nicht ganz den
doppelten Durchmesser.

Ist die Ausgabe solcher Stimmzettel rechtskonform? Mir scheint an dieser
Stelle das Prinzip der geheimen Wahl zumindest in Frage gestellt zu
sein.

Die Ausgabe ist unproblematisch. Sollte allerdings tatsächlich "Kreuz
oder nicht Kreuz" beim gefalteten Stimmzettel erkennbar sein, müsste
der Wähler wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses zurückgewiesen
werden. Also Zettel zerreißen und neuen so falten, dass nichts
erkennbar ist.

Ich habe meinen Zettel nochmals gefaltet, da ich selbst nicht wollte,
dass jemand draufschauen kann. Aber die Person an der Ausgabestelle fand
auf meinen expliziten Hinweis hin nichts ungewöhnliches an der
offensichtlichen Tatsache der Überlappung.

Die 'Person an der Ausgabestelle' war mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit auch nur ein Wahlhelfer aka Freiwilliger aka Laie.

Im Fall einer Beschwerde oder gar des Verdachtes, daß etwas nicht
koscher ist, musst Du Dich an den Wahlleiter wenden. Der ist der
einzige, der entscheiden kann, ob Du evtl. Recht hast, und ob und welche
Maßnahmen (bis hin zum Wahlabruch) ggf. erforderlich sind. Immerhin
könnte eine Unregelmäßigkeit dazu führen, daß die Wahl im Nachhinein für
ungültig erklärt und wiederholt werden muss.

In dem geschilderten Fall würde ich aber vermuten, daß er es für
ausreichend erachtet hätte, die Wahlhelfer anzuweisen, daß sie die
Wähler darauf hinweisen sollen, den Zettel mehrfach oder anders zu falten.

Wolfgang
--


Ben Dietze
16.02.2011 - 10:41
Am 16.02.2011 09:15, schrieb Wolfgang Jäth:
Im Fall einer Beschwerde oder gar des Verdachtes, daß etwas nicht
koscher ist, musst Du Dich an den Wahlleiter wenden. Der ist der
einzige, der entscheiden kann, ob Du evtl. Recht hast, und ob und welche
Maßnahmen (bis hin zum Wahlabruch) ggf. erforderlich sind. Immerhin
könnte eine Unregelmäßigkeit dazu führen, daß die Wahl im Nachhinein für
ungültig erklärt und wiederholt werden muss.

Ganz doofe Frage: wer ist der Wahlleiter? Ist das derjenige, der die
ganze Wahl organisiert (also berlinweit) oder ist das jemand in einem
Wahllokal? Hätte ich im Wahllokal jemand anderen ansprechen sollen? Ich
dachte eigentlich, dass alle, die in einem Wahllokal arbeiten, irgendwie
angelernt sind und zumindest rudimentäre Fachkenntnisse aufweisen.

In dem geschilderten Fall würde ich aber vermuten, daß er es für
ausreichend erachtet hätte, die Wahlhelfer anzuweisen, daß sie die
Wähler darauf hinweisen sollen, den Zettel mehrfach oder anders zu falten.

Dann hätte man sich aber die Faltung sparen können, denn der Großteil
der Vordrucke lag ungefaltet in dem einen Karton und daneben stand ein
weiterer Karton mit gefalteten Vordrucken, aus welchem die Wähler dann
bedient wurden. Die Faltung müsste also vor Ort passiert sein. Fragt
sich nur, ob das auf eine Anweisung hin passierte oder ob jemand sich
dachte, er tut dem Wähler etwas gutes indem er ihm die Faltung abnimmt.

Gruß
Ben


Dirk Moebius
16.02.2011 - 11:14
On 16.02.11 10:41, Ben Dietze wrote:
Am 16.02.2011 09:15, schrieb Wolfgang Jäth:
Im Fall einer Beschwerde oder gar des Verdachtes, daß etwas nicht
koscher ist, musst Du Dich an den Wahlleiter wenden. Der ist der
einzige, der entscheiden kann, ob Du evtl. Recht hast, und ob und welche
Maßnahmen (bis hin zum Wahlabruch) ggf. erforderlich sind. Immerhin
könnte eine Unregelmäßigkeit dazu führen, daß die Wahl im Nachhinein für
ungültig erklärt und wiederholt werden muss.

Ganz doofe Frage: wer ist der Wahlleiter? Ist das derjenige, der die
ganze Wahl organisiert (also berlinweit) oder ist das jemand in einem
Wahllokal? Hätte ich im Wahllokal jemand anderen ansprechen sollen?

Eigentlich waere das das Sinvllste gewesen.
jetzt, im Nachhinein, kannst Du natuerlich immer noch den Landeswahlleiter
anschreiben oder ansprechen. Ob Du das jetzt gleich formal machst
oder erst mal einfach nachfragst, ist Deine Sache.

Ich
dachte eigentlich, dass alle, die in einem Wahllokal arbeiten, irgendwie
angelernt sind und zumindest rudimentäre Fachkenntnisse aufweisen.

Die meisten haben schon bei Wahlen geholfen - viele werden auch aus den
Verwaltungen zum Wahlhelfen verpflichtet. Aber das sind auch keine
Fachleute. Bei so einer Volksabstimmung ist das noch einfach, da gibts
nicht viel zu zaehlen, aber bei der letzten Bundestagswahl habe ich es
erlebt, dass der Wahlleiter im Wahlokal selber nicht verstanden hat,
warum Stimmzettel, bei denen Erst- und Zweitstimme unterschiedlichen
Parteien zufallen, anders gezaehlt werden muessen, als solche, bei denen
der Waehler beide Stimmen der gleichen Partei gibt.
(Ich hbas damals zwar verstanden, inzwischen aber wieder vergessen :-)

In dem geschilderten Fall würde ich aber vermuten, daß er es für
ausreichend erachtet hätte, die Wahlhelfer anzuweisen, daß sie die
Wähler darauf hinweisen sollen, den Zettel mehrfach oder anders zu
falten.

Dann hätte man sich aber die Faltung sparen können, denn der Großteil
der Vordrucke lag ungefaltet in dem einen Karton und daneben stand ein
weiterer Karton mit gefalteten Vordrucken, aus welchem die Wähler dann
bedient wurden. Die Faltung müsste also vor Ort passiert sein. Fragt
sich nur, ob das auf eine Anweisung hin passierte oder ob jemand sich
dachte, er tut dem Wähler etwas gutes indem er ihm die Faltung abnimmt.

Wir haben damals in ruhigen zeiten vorgefaltet. Das ist nachher beim
Auszaehlen einfacher, wenn man 95% der Wahlzettel nach einem einfachen
Schema wieder auseinanderfaltet.

Dirk

--
Es herrschen zensurähnliche Zustände. Ich kann verstehen, wenn
Menschen das umgangssprachlich Zensur nennen. Ich tue das auch.

Ben Dietze
16.02.2011 - 16:04
Am 16.02.2011 11:14, schrieb Dirk Moebius:
On 16.02.11 10:41, Ben Dietze wrote:
Ganz doofe Frage: wer ist der Wahlleiter? Ist das derjenige, der die
ganze Wahl organisiert (also berlinweit) oder ist das jemand in einem
Wahllokal? Hätte ich im Wahllokal jemand anderen ansprechen sollen?

Eigentlich waere das das Sinvllste gewesen.
jetzt, im Nachhinein, kannst Du natuerlich immer noch den Landeswahlleiter
anschreiben oder ansprechen. Ob Du das jetzt gleich formal machst
oder erst mal einfach nachfragst, ist Deine Sache.

Dann werd ich die Frau Landeswahlleiterin mal anschreiben und auf eine
aussagekräftige Antwort hoffen.


Wir haben damals in ruhigen zeiten vorgefaltet. Das ist nachher beim
Auszaehlen einfacher, wenn man 95% der Wahlzettel nach einem einfachen
Schema wieder auseinanderfaltet.

OK, das klingt dann hier eher nach "richtig gedacht -- falsch gemacht".
Wobei ich mir immer noch nicht ganz im Klaren bin, warum dieses Loch an
dieser Stelle existieren muss. Denn das war vorgegeben und ist nicht vor
Ort eingestanzt worden. (Es sei denn, das hätten sie bei den
ungefalteten Zetteln bereits vorher erledigt.)


Ich danke für die Erleuchtung!
Ben

Stefan Schmitz
16.02.2011 - 16:08
On 16 Feb., 10:41, Ben Dietze <die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:

Ganz doofe Frage: wer ist der Wahlleiter? Ist das derjenige, der die
ganze Wahl organisiert (also berlinweit) oder ist das jemand in einem

Das ist er.

Wahllokal? Hätte ich im Wahllokal jemand anderen ansprechen sollen? Ich

Aber auch im Wahllokal gibt es eine Hierarchie. Wolfgang meinte
vermutlich den Wahlvorsteher, den Chef im Wahllokal, der schon öfter
Wahlhelfer war. Der sitzt normalerweise an der Urne.

dachte eigentlich, dass alle, die in einem Wahllokal arbeiten, irgendwie
angelernt sind und zumindest rudimentäre Fachkenntnisse aufweisen.

Hier ist es so, dass die Wahlhelfer eine schriftliche Arbeitsanleitung
bekommen. Praktisch erfolgt allerdings eine Einweisung durch die
erfahreneren Kräfte. Für den Wahlvorsteher und seinen Stellvertreter
gab es früher mal eine separate Einweisung durch das Wahlamt.

Dann hätte man sich aber die Faltung sparen können, denn der Großte=
il
der Vordrucke lag ungefaltet in dem einen Karton und daneben stand ein
weiterer Karton mit gefalteten Vordrucken, aus welchem die Wähler dann
bedient wurden. Die Faltung müsste also vor Ort passiert sein. Fragt

Das dachte ich mir schon. Gefaltet kommen normalerweise nur solche
Wahlzettel an, die in Originalgröße schwer zu transportieren sind.

sich nur, ob das auf eine Anweisung hin passierte oder ob jemand sich
dachte, er tut dem Wähler etwas gutes indem er ihm die Faltung abnimmt.

Mit Sicherheit letzteres. Ich tippe, dass das der Typ an der Ausgabe
in Eigenregie gemacht hat. Der Wahlvorsteher hätte eigentlich erkennen
müssen, dass man so nicht falten sollte.

Ben Dietze
16.02.2011 - 18:29
Am 16.02.2011 16:08, schrieb Stefan Schmitz:
On 16 Feb., 10:41, Ben Dietze<die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:
Dann hätte man sich aber die Faltung sparen können, denn der Großteil
der Vordrucke lag ungefaltet in dem einen Karton und daneben stand ein
weiterer Karton mit gefalteten Vordrucken, aus welchem die Wähler dann
bedient wurden. Die Faltung müsste also vor Ort passiert sein. Fragt

Das dachte ich mir schon. Gefaltet kommen normalerweise nur solche
Wahlzettel an, die in Originalgröße schwer zu transportieren sind.

sich nur, ob das auf eine Anweisung hin passierte oder ob jemand sich
dachte, er tut dem Wähler etwas gutes indem er ihm die Faltung abnimmt.

Mit Sicherheit letzteres. Ich tippe, dass das der Typ an der Ausgabe
in Eigenregie gemacht hat. Der Wahlvorsteher hätte eigentlich erkennen
müssen, dass man so nicht falten sollte.

Gut, ich stelle also fest, dass ich die falsche Person angesprochen habe
und dass dort irgendetwas mit der internen Kommunikation nicht gestimmt
hat. Aber letztlich ist das eigentlich egal, denn die Kernfrage lautet
im Grunde: warum dieses Loch an dieser Stelle?

Ich behaupte mal (und das habe ich auch eben in meiner Mail an die
Landeswahlleiterin so dargelegt), dass auch fast jeder Wähler den
Stimmzettel genau so falten würde. Vielleicht noch ein zweites mal,
falls auffällt, dass da ein Stimmfeld durchguckt aber da dürften die
wenigsten drauf achten. Der Schmalseite nach zu falten (diese also zu
halbieren) dürfte ebenfalls den wenigsten in den Sinn kommen und eine
einfache Faltung in irgendeiner Querrichtung ist sowieso eher
kontraproduktiv, will man sein Wahlgeheimnis gewahrt wissen.

Mir als Laie stellt sich da gleich eine andere Frage: ist der Wähler zur
Geheimhaltung verpflichtet? Mein diffuses Halbwissen sagt mir, dass ich
zumindest im Wahllokal meine getroffene oder zu treffende Wahl nicht
preisgeben darf. Wenn ich nun durch eine ungünstige Faltung im
vorliegenden Fall mein Wahlgeheimnis zumindest teilweise preisgebe,
welche Konsequenzen könnte dies haben? Macht es dabei einen Unterschied
ob ich den Stimmzettel selbst gefaltet habe oder ob er mir vorgefaltet
ausgehändigt wurde?

Kann der Person / Instanz, die für die Lochung des Stimmzettels
verantwortlich ist, vielleicht sogar Absicht unterstellt werden? Mir ist
einfach nicht klar, weshalb dieses Loch sich rechts oben befand.
Vielleicht hat das bürokratische Hintergründe die ich nicht
nachvollziehen kann, aber üblicherweise wird doch eher links gelocht.
Wäre links gelocht worden, hätte es gar nicht die Möglichkeit gegeben,
dass das Loch auf dem Stimmfeld zu liegen kommt (von abenteuerlichen
Querfaltungen einmal abgesehen).

Nun, ich hoffe auf baldige Antwort seitens der Landeswahlleiterin und
kann dann ggf. die interessierten Mitleser aufklären.

Gruß
Ben

Stefan Schmitz
16.02.2011 - 19:48
On 16 Feb., 18:29, Ben Dietze <die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:

Gut, ich stelle also fest, dass ich die falsche Person angesprochen habe
und dass dort irgendetwas mit der internen Kommunikation nicht gestimmt
hat. Aber letztlich ist das eigentlich egal, denn die Kernfrage lautet
im Grunde: warum dieses Loch an dieser Stelle?

Die Antwort: Das ist ein Hilfsmittel für Blinde.
http://www.hamburg.de/innenbehoerde/1733168/2009-09-01-bfi-pm-stimmzettello=
ch.html

Wusste ich bis eben auch noch nicht.

Mir als Laie stellt sich da gleich eine andere Frage: ist der Wähler zu=
r
Geheimhaltung verpflichtet? Mein diffuses Halbwissen sagt mir, dass ich
zumindest im Wahllokal meine getroffene oder zu treffende Wahl nicht
preisgeben darf. Wenn ich nun durch eine ungünstige Faltung im
vorliegenden Fall mein Wahlgeheimnis zumindest teilweise preisgebe,
welche Konsequenzen könnte dies haben? Macht es dabei einen Unterschied
ob ich den Stimmzettel selbst gefaltet habe oder ob er mir vorgefaltet
ausgehändigt wurde?

Was du selbst mit deinem Wahlgeheimnis machst, ist dir überlassen. Die
Wahlhelfer haben aber darauf zu achten, dass es im Wahllokal gewahrt
bleibt.

Wenn sich jemand beschwert, kann es dazu kommen, dass die Stimmzettel
nachträglich überprüft werden und u.U. die ungünstig gefalteten f=
ür
ungültig erklärt werden.

Der übereifrige Wahlhelfer hätte besser ein Stück unterhalb der Mitte
vorgefaltet. (Da kommt mir gerade die Idee, dass es vielleicht gerade
wegen des Lochproblems doch eine Weisung zum Vorfalten gab, die dieser
Mensch nur falsch umgesetzt hat.)

Ben Dietze
16.02.2011 - 20:13
Am 16.02.2011 19:48, schrieb Stefan Schmitz:
On 16 Feb., 18:29, Ben Dietze<die...@informatik.hu-berlin.de> wrote:

Gut, ich stelle also fest, dass ich die falsche Person angesprochen habe
und dass dort irgendetwas mit der internen Kommunikation nicht gestimmt
hat. Aber letztlich ist das eigentlich egal, denn die Kernfrage lautet
im Grunde: warum dieses Loch an dieser Stelle?

Die Antwort: Das ist ein Hilfsmittel für Blinde.
http://www.hamburg.de/innenbehoerde/1733168/2009-09-01-bfi-pm-stimmzettelloch.html

Wusste ich bis eben auch noch nicht.

Das ist eine gute Erklärung für dieses Loch. Allerdings sollte dann der
Aufbau des Stimmzettels an dieses Loch und eine übliche Faltung
angepasst werden.


Mir als Laie stellt sich da gleich eine andere Frage: ist der Wähler zur
Geheimhaltung verpflichtet? Mein diffuses Halbwissen sagt mir, dass ich
zumindest im Wahllokal meine getroffene oder zu treffende Wahl nicht
preisgeben darf. Wenn ich nun durch eine ungünstige Faltung im
vorliegenden Fall mein Wahlgeheimnis zumindest teilweise preisgebe,
welche Konsequenzen könnte dies haben? Macht es dabei einen Unterschied
ob ich den Stimmzettel selbst gefaltet habe oder ob er mir vorgefaltet
ausgehändigt wurde?

Was du selbst mit deinem Wahlgeheimnis machst, ist dir überlassen. Die
Wahlhelfer haben aber darauf zu achten, dass es im Wahllokal gewahrt
bleibt.

Klar, wenn ich in der Kneipe sitze, kann ich laut herumkrakeelen, wem
ich meinen Stimme gegeben habe und warum, aber im Wahllokal (und
vielleicht auch in der nahen Umgebung) nicht. Wie hat aber der
Wahlhelfer nun auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu achten? Sollte er
beispielsweise prüfen ob der Stimmzettel beim Verlassen der Kabine
gefaltet ist? Und wenn ja, welche Faltung wäre dann der Geheimniswahrung
angemessen?


Wenn sich jemand beschwert, kann es dazu kommen, dass die Stimmzettel
nachträglich überprüft werden und u.U. die ungünstig gefalteten für
ungültig erklärt werden.

Wäre dafür ausschlaggebend, wer die Stimmzettel gefaltet hat? Im
Nachhinein ist ja nicht mehr genau erkennbar, ob der Wähler selbst so
faltete oder ob der Zettel vorgefaltet wurde.

Zumal die Anordnung von Loch und Stimmfeld extrem ungünstig war, also
schon bei der Erstellung des Zettels 'geschludert' wurde.


Der übereifrige Wahlhelfer hätte besser ein Stück unterhalb der Mitte
vorgefaltet.

Ordnungsliebende Wähler hätten diese krumme Faltung sicher gleich
korrigiert ...


(Da kommt mir gerade die Idee, dass es vielleicht gerade
wegen des Lochproblems doch eine Weisung zum Vorfalten gab, die dieser
Mensch nur falsch umgesetzt hat.)

Genau darauf hoffe ich eine Antwort zu erhalten.

Gruß
Ben

Mark Obrembalski
16.02.2011 - 21:32
Ben Dietze wrote:

Klar, wenn ich in der Kneipe sitze, kann ich laut herumkrakeelen,
wem ich meinen Stimme gegeben habe und warum, aber im Wahllokal (und
vielleicht auch in der nahen Umgebung) nicht.

Dass Du es im und nahe beim Wahllokal möglicherweise nicht darfst,
liegt aber nicht am Wahlgeheimnis (ob Du die Wahrheit sagst, lässt
sich bei ansonsten korrektem Ablauf ebensowenig entscheiden wie in der
Kneipe), sondern daran, dass Wahlwerbung in und nahe bei Wahllokalen
regelmäߟig verboten ist.

Wie hat aber der Wahlhelfer nun auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses
zu achten? Sollte er beispielsweise prüfen ob der Stimmzettel beim
Verlassen der Kabine gefaltet ist? Und wenn ja, welche Faltung wäre
dann der Geheimniswahrung angemessen?

Er sollte wohl ganz allgemein prüfen, ob er erkennen kann, wofür der
Wähler gestimmt hat. Warum ihm das im Einzelfall möglich oder eben
nicht möglich ist, spielt m.E. keine Rolle für die Frage, ob ein
Wahlfehler vorliegt. Für die Frage, was man bei der nächsten Wahl
besser machen sollte, natürlich schon.

Gruߟ,
Mark




Mike Mueller
16.02.2011 - 23:30
Am Wed, 16 Feb 2011 16:04:30 +0100 schrieb Ben Dietze:

Dann werd ich die Frau Landeswahlleiterin mal anschreiben und auf eine
aussagekräftige Antwort hoffen.

Bitte veröffentliche die Antwort hier!

OK, das klingt dann hier eher nach "richtig gedacht -- falsch gemacht".
Wobei ich mir immer noch nicht ganz im Klaren bin, warum dieses Loch an
dieser Stelle existieren muss. Denn das war vorgegeben und ist nicht vor
Ort eingestanzt worden. (Es sei denn, das hätten sie bei den
ungefalteten Zetteln bereits vorher erledigt.)

Mein Stimmzettel war ungefaltet und ungelocht.

--
cu - Mike

ram
17.02.2011 - 00:28
Ben Dietze <dietze@informatik.hu-berlin.de> writes:
Klar, wenn ich in der Kneipe sitze, kann ich laut herumkrakeelen, wem
ich meinen Stimme gegeben habe

Da habe ich neulich mal einen interessanten Gedanken gelesen:

Nehmen wir einmal an, es gäbe zwei Wähler X und Y und zwei
Parteien A und B.

Die Auszählung ergibt nun jeweils eine Stimme für jede
Partei.

Sagt X nun, welche Partei er gewählt hat, so könnte man dann
schließen, welche Y gewählt hat (falls man annehmen will,
daß X die Wahrheit sagt).

In diese Fall ist das Wahlgeheimnis von B nur durch eine
Schweigepflicht für A zu wahren.

Bei einer größeren Anzahl von Wählern und einer kleinen
bekannten Anzahl von Wahlberichten, kann man nicht mehr
sicher sagen, was die Schweigenden gewählt habe, aber unter
Umständen vielleicht bessere Wahrscheinlichkeitsaussagen
machen.

Wenn man weiß, daß jemand am Volksentscheid zum Berliner
Wassergesetz teilgenommen hat, kann man beispielsweise jetzt
(aber nicht vor Bekanntgabe des Ergebnisses) sagen, daß er
sehr wahrscheinlich mit »Ja.« gestimmt hat. Insofern
verrät er sein Abstimmungsverhalten ihm Rahmen einer
bestimmten Wahrscheinlichkeit, sobald er preisgibt,
teilgenommen zu haben.


unknown (MSG-ID logged)
17.02.2011 - 15:53
Am 16.02.2011 16:08, schrieb Stefan Schmitz:

Ganz doofe Frage: wer ist der Wahlleiter? Ist das derjenige, der die
ganze Wahl organisiert (also berlinweit) oder ist das jemand in einem

Das ist er.

Wahllokal? Hätte ich im Wahllokal jemand anderen ansprechen sollen? Ich

Aber auch im Wahllokal gibt es eine Hierarchie. Wolfgang meinte
vermutlich den Wahlvorsteher, den Chef im Wahllokal,

Yepp; sorry.

dachte eigentlich, dass alle, die in einem Wahllokal arbeiten, irgendwie
angelernt sind und zumindest rudimentäre Fachkenntnisse aufweisen.

Hier ist es so, dass die Wahlhelfer eine schriftliche Arbeitsanleitung
bekommen. Praktisch erfolgt allerdings eine Einweisung durch die
erfahreneren Kräfte.

Aber nur bezüglich der formalen /Durchführung/ der Wahl. Rechtliche
Fragen o. ä. werden da weniger erörtert. Die sind dann eher Themen
bei ...

Für den Wahlvorsteher und seinen Stellvertreter
gab es früher mal eine separate Einweisung durch das Wahlamt.

Wolfgang
--




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